Was tun nach einem Unfall?
Ein Unfall bringt viele Fragen mit sich: Was muss ich direkt vor Ort beachten? Welche Daten benötige ich? Wann sollte ein Gutachter eingeschaltet werden? Unser Ratgeber gibt Ihnen eine erste Orientierung und beantwortet wichtige Fragen rund um Unfall und Schadengutachten.
1. Unfallstelle sichern
Bewahren Sie Ruhe. Zunächst müssen Sie für Sicherheit sorgen und die Unfallstelle absichern.
Bei Verletzten verständigen Sie umgehend Rettungsdienst oder Feuerwehr und leisten, soweit möglich, Erste Hilfe.
2. Daten aufnehmen
Notieren oder fotografieren Sie die wichtigsten Angaben des Unfallgegners:
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Kennzeichen
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Name und Anschrift von Fahrer und Halter
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Versicherung und Versicherungsnummer
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Kontaktdaten möglicher Zeugen
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Foto der grünen Karte, wenn das Fahrzeug im Ausland zugelassen ist
Wurde die Polizei hinzugezogen, sollten Sie sich außerdem Dienststelle und Ansprechpartner notieren.
3. Unfall dokumentieren
Fotografieren Sie die beteiligten Fahrzeuge, entstandene Schäden und die Unfallstelle aus verschiedenen Perspektiven. Eine möglichst vollständige Dokumentation kann für die spätere Schadenregulierung wichtig sein.
4. Schaden unabhängig begutachten lassen
Bei einem unverschuldeten Unfall schon ab einer Schadenhöhe von ca. 750,00 € bis 1.000,00 € haben Sie grundsätzlich das Recht, einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen zu beauftragen. Das Gutachten dokumentiert den entstandenen Schaden und bildet eine wichtige Grundlage für die Regulierung Ihrer Ansprüche. Um Ihre Ansprüche gegenüber der gegnerischen Versicherung durchsetzen zu können, können Sie außerdem anwaltliche Unterstützung einschalten.
Wir beantworten ihre Fragen
Häufige Fragen zum Kfz-Gutachten
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Wer bezahlt den Gutachter bei einem unverschuldeten Unfall?
Bei einem Haftpflichtschaden werden die Kosten für einen erforderlichen unabhängigen Sachverständigen grundsätzlich von der gegnerischen Versicherung entsprechend der Haftungsquote übernommen.
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Darf ich meinen Gutachter selbst auswählen?
Ja. Als Geschädigter können Sie grundsätzlich selbst entscheiden, welchen unabhängigen Sachverständigen Sie mit der Begutachtung Ihres Fahrzeugs beauftragen.
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Was wird bei einem Schadengutachten festgestellt?
Neben den Reparaturkosten können beispielsweise Wiederbeschaffungswert, Restwert und eine mögliche Wertminderung ermittelt werden. Zusätzlich werden Schäden und Fahrzeugzustand nachvollziehbar dokumentiert.
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Muss mein Fahrzeug für die Begutachtung fahrbereit sein?
Nein. Ist Ihr Fahrzeug nicht mehr fahrfähig, kann die Begutachtung auch an seinem aktuellen Standort erfolgen – beispielsweise in einer Werkstatt oder bei einem Abschleppunternehmen.
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Sollte ich nach einem Unfall einen Rechtsanwalt einschalten?
Bei einem unverschuldeten Unfall kann die Unterstützung durch einen Fachanwalt für Verkehrsrecht sinnvoll sein. Dieser kann Ihre Ansprüche prüfen und Sie bei der Kommunikation mit der gegnerischen Versicherung unterstützen.
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Wann sollte ich mich beim Gutachter melden?
Am besten möglichst zeitnah nach dem Unfall. So kann der Schaden frühzeitig dokumentiert und die weitere Abwicklung auf eine verlässliche Grundlage gestellt werden.
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Was mache ich bei einem ganz oder teilweise selbstverschuldeten Unfall?
Bei einem ganz oder teilweise selbstverschuldeten Unfall kontaktieren Sie am besten unverzüglich Ihre Kaskoversicherung, um die nächsten Schritte zu besprechen.